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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Kauf und Abonnement

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Kauf und der Nutzung von AgenticCutter über die Website agentic-cutter.com angeboten werden. Anbieter und Vertragspartner ist:

Bernhard Götzendorfer, Einzelunternehmer Rittingergasse 15/11, 1210 Wien, Österreich E-Mail: office@gotzendorfer.at

Die AGB gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sowie gegenüber Unternehmen. Abweichende Bedingungen der Kundin bzw. des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 2 Leistungsbeschreibung

AgenticCutter ist eine native macOS-App für die lokale, agentische Bearbeitung von Videomaterial. Sie wird ausschließlich im Direktvertrieb über agentic-cutter.com angeboten, nicht über den Mac App Store. Systemvoraussetzung ist macOS 26 oder neuer auf einem Gerät mit Apple-Silicon-Prozessor. Der Kauf wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt, die Lizenz über den Lizenzierungsdienst Keygen ausgestellt und zusammen mit dem Download-Link per E-Mail zugestellt (Einzelheiten in § 9).

Vor dem Kauf kann AgenticCutter sieben (7) Tage lang unentgeltlich getestet werden, ohne Angabe von Zahlungsdaten; die Testphase endet automatisch mit Ablauf dieser Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Einzelheiten der Testphase, insbesondere die Gerätebindung und die Sperrung von Render und Export nach Fristablauf, regelt die Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA, § 5).

§ 3 Preismodelle und Kontingent

AgenticCutter steht in drei Preismodellen zur Verfügung:

  • Abonnement monatlich: 7,99 EUR pro Monat
  • Abonnement jährlich: 49 EUR pro Jahr
  • Einmalkauf: 99 EUR einmalig, limitiert auf die ersten 100 Käuferinnen und Käufer

Das Einmalkauf-Angebot steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit: Es gilt ausschließlich für die ersten 100 nicht widerrufenen Lizenzen. Ist dieses Kontingent ausgeschöpft, verweigert der Checkout automatisch die Erstellung einer weiteren Einmalkauf-Bestellung; AgenticCutter kann ab diesem Zeitpunkt nur noch im Abonnement erworben werden. Der Anbieter behält sich vor, das Kontingent zu erhöhen oder das Einmalkauf-Angebot vorzeitig zu beenden.

§ 4 Vertragsschluss

Die wesentlichen Eigenschaften von AgenticCutter sowie der jeweilige Gesamtpreis werden der Kundin bzw. dem Kunden auf der Preisseite unter agentic-cutter.com vor der verbindlichen Bestellung klar und verständlich angezeigt; diese Angaben sind Bestandteil des Vertrags. Der Kaufvertrag kommt durch eine verbindliche Bestellung zustande: Mit dem Klick auf den zahlungspflichtigen Bestell-Button im Checkout gibt die Kundin bzw. der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Zahlung zustande. Nach erfolgreichem Zahlungseingang übermittelt der Anbieter per E-Mail den Lizenzschlüssel, den Download-Link zur App sowie, bei einer kostenpflichtigen Lizenz, die Bestätigung des Verzichts auf das Rücktrittsrecht auf einem dauerhaften Datenträger gemäß § 7 Abs. 3 FAGG (Einzelheiten in § 9 und in der Widerrufsbelehrung).

§ 5 Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro. Der Anbieter ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 und daher nicht umsatzsteuerpflichtig; ein gesonderter Steuerausweis erfolgt daher nicht. Für jeden Einmalkauf und jede Abo-Zahlung stellt der Anbieter über Stripe eine Rechnung mit dem Hinweis „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994“ aus. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe; die im Checkout angebotenen Zahlungsmethoden werden zum Zeitpunkt des Kaufs angezeigt. Die Zahlung wird mit Abschluss des Bestellvorgangs fällig.

§ 6 Abonnement: Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Das monatliche oder jährliche Abonnement verlängert sich automatisch um die jeweils gewählte Laufzeit, sofern es nicht rechtzeitig gekündigt wird. Vor jeder automatischen Verlängerung erinnert der Anbieter per E-Mail an die hinterlegte Adresse; diese Erinnerung wird mindestens 14 Tage vor dem Verlängerungstermin versendet, jedenfalls so rechtzeitig, dass eine Kündigung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums noch möglich ist, und nennt das Verlängerungsdatum, den dann fälligen Preis sowie den Hinweis, dass eine Kündigung bis zu diesem Datum möglich ist. Die Erinnerung informiert ausschließlich über die bevorstehende Verlängerung zu den bereits vereinbarten Konditionen; sie ersetzt die Ankündigung einer Preisänderung nach § 7 nicht, sondern tritt zu dieser hinzu. Eine Preisänderung wird stets gesondert nach § 7 angekündigt, also mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kundin bzw. des Kunden.

Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich, formlos per E-Mail an office@gotzendorfer.at. Ebenso kann die Kundin bzw. der Kunde das Abonnement jederzeit selbst über das Kundenportal von Stripe kündigen; dieses ist über den Link in der Fußzeile der Website sowie über den Link in jeder Erinnerungs-E-Mail nach Absatz 1 erreichbar. Beide Wege stehen gleichwertig nebeneinander und unterscheiden sich nur im Kanal, nicht in der Frist: In beiden Fällen wirkt die Kündigung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.

Der Anbieter kann das Abonnement mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, insbesondere bei einem Verstoß gegen diese AGB. Bei Zahlungsverzug sperrt der Anbieter zusätzlich, unabhängig von dieser Kündigungsfrist, den Zugriff auf die Lizenz nach Maßgabe des § 16; diese Sperrung blockiert nur die Nutzung und beendet den Vertrag als solchen nicht, solange der Anbieter nicht gesondert nach diesem Absatz kündigt. Nach Ablauf der in § 11 genannten 30-tägigen Geld-zurück-Frist erfolgt bei einer Kündigung keine anteilige Rückerstattung bereits bezahlter Beträge für den laufenden Abrechnungszeitraum; innerhalb dieser 30 Tage gilt unabhängig vom Kündigungszeitpunkt die freiwillige Geld-zurück-Zusage nach § 11.

§ 7 Preisänderungen

Der Anbieter behält sich vor, die Abonnementpreise für künftige Abrechnungszeiträume anzupassen. Eine Preiserhöhung ist frühestens zwei Monate nach Vertragsabschluss zulässig (§ 6 Abs. 2 Z 4 KSchG). Preisänderungen werden bestehenden Abonnentinnen und Abonnenten mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail an die hinterlegte Adresse angekündigt und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Kundin bzw. des Kunden; Schweigen gilt nicht als Zustimmung (§ 6 Abs. 1 Z 2 KSchG). Stimmt die Kundin bzw. der Kunde der Preiserhöhung nicht zu, läuft das Abonnement zum bisherigen Preis bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode weiter, und ihr bzw. ihm steht zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise zu. Preissenkungen gelten sofort ab dem nächsten Abrechnungszyklus.

§ 8 Einmalkauf

Der Einmalkauf gewährt eine unbefristete Lizenz zur Nutzung von AgenticCutter gegen eine einmalige Zahlung von 99 EUR, solange das in § 3 genannte Kontingent von 100 Lizenzen nicht ausgeschöpft ist. Mit dem Einmalkauf fallen keine wiederkehrenden Kosten an. Für die ersten 100 Einmalkäuferinnen und Einmalkäufer innerhalb dieses Kontingents gibt der Anbieter die freiwillige Zusage, dass alle künftigen Updates von AgenticCutter im Kaufpreis inbegriffen sind; stellt der Anbieter Vertrieb oder Weiterentwicklung der Software ein, bleibt eine bereits erworbene Lizenz im zuletzt ausgelieferten Funktionsumfang nutzbar, ein Anspruch auf weitere Updates besteht in diesem Fall nicht mehr. Einzelheiten regelt die Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA, § 8). Die Lizenz besteht unbefristet fort, solange sie nicht nach § 16 wirksam gesperrt wird.

§ 9 Lieferung und Bereitstellung

AgenticCutter wird ausschließlich elektronisch bereitgestellt; eine physische Lieferung findet nicht statt. Nach erfolgreichem Zahlungseingang erhält die Kundin bzw. der Kunde den Download-Link zur App sowie den persönlichen Lizenzschlüssel per E-Mail an die beim Kauf angegebene Adresse.

§ 10 Widerrufsrecht

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei diesem Fernabsatzgeschäft grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach dem österreichischen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu. Die vollständigen Einzelheiten, insbesondere zu Frist, Ausübung und der Ausnahme für sofort bereitgestellte digitale Inhalte nach § 18 FAGG, entnehmen Sie bitte der Widerrufsbelehrung.

§ 11 Freiwillige 30-Tage-Geld-zurück-Zusage

Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht nach § 10 gewährt der Anbieter freiwillig eine 30-tägige Geld-zurück-Zusage: Innerhalb von 30 Tagen ab dem Kaufdatum kann die Kundin bzw. der Kunde ohne Angabe von Gründen eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Diese Zusage besteht zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht und stellt kein Anerkenntnis einer Rechtspflicht dar. Die Rückerstattung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, mit dem bezahlt wurde. Die Anfrage ist per E-Mail an office@gotzendorfer.at zu richten.

§ 12 Nutzungsrechte

Die konkreten Nutzungsrechte an AgenticCutter, insbesondere Umfang der Lizenz, zulässige Geräteanzahl und Nutzungsverbote, sind in der Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) geregelt. Diese finden Sie unter Endnutzer-Lizenzvereinbarung; sie ist Bestandteil dieser AGB.

§ 13 Einsatz künstlicher Intelligenz

AgenticCutter arbeitet agentisch: Die App analysiert und schneidet Videomaterial mithilfe lokal ausgeführter KI-Modelle und kann auf Wunsch der Nutzerin bzw. des Nutzers zusätzlich externe KI-Dienste einbinden. Die Anbindung dieser externen Dienste erfolgt ausschließlich mit den eigenen Zugangsdaten der Nutzerin bzw. des Nutzers; der Anbieter ist an dieser Verarbeitung nicht beteiligt und stellt selbst keine Zugangsdaten für externe KI-Dienste bereit. Von der App erzeugte Schnittvorschläge sind vor der Veröffentlichung durch die Nutzerin bzw. den Nutzer zu prüfen.

§ 14 Gewährleistung

Für die kostenpflichtige Lizenz gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach österreichischem Recht (ABGB, VGG). Im Falle eines Mangels ist der Anbieter zunächst zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. Schlagen Verbesserung oder Austausch zweimal fehl, kann die Nutzerin bzw. der Nutzer Preisminderung oder Wandlung verlangen. Für die im Abonnement dauerhaft bereitgestellte digitale Leistung besteht die Gewährleistung für den gesamten Bereitstellungszeitraum; der Anbieter stellt die für die fortdauernde Mangelfreiheit erforderlichen Aktualisierungen bereit (§ 7 VGG). Für die unentgeltliche Testphase nach § 2 gelten diese Gewährleistungsbestimmungen nicht, da es sich dabei um keine entgeltliche Leistung handelt.

§ 15 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung gegenüber Unternehmern, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibt die gesetzliche Haftung unberührt. Für Ergebnisse, die auf einer von der Nutzerin bzw. dem Nutzer selbst eingebundenen externen KI-Anbindung nach § 13 beruhen, haftet der Anbieter nicht.

§ 16 Sperrung bei Missbrauch

Der Anbieter kann eine Lizenz sperren oder ihre Aktivierung verweigern, bei konkret benannten Missbrauchstatbeständen, insbesondere bei der Weitergabe des Lizenzschlüssels an Dritte oder bei der Umgehung des in der EULA festgelegten Gerätelimits. Eine Sperrung aus diesem Grund erfolgt grundsätzlich erst nach vorheriger Abmahnung und nur, soweit sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen verhältnismäßig ist.

Davon eigenständig und ohne vorherige Abmahnung sperrt der Anbieter eine Lizenz automatisiert, sobald eine fällige Abo-Zahlung fehlschlägt (Zahlungsverzug); diese Sperrung wird automatisch aufgehoben, sobald die Zahlung erfolgreich nachgeholt wird, und lässt die in § 6 geregelte Kündigungsfrist unberührt. Ebenso widerruft der Anbieter eine Lizenz ohne vorherige Abmahnung, sobald der dafür bezahlte Kaufpreis vollständig zurückerstattet wurde, etwa im Rahmen eines Widerrufs nach § 10 oder der freiwilligen Geld-zurück-Zusage nach § 11.

§ 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Schutzbestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem die Verbraucherin bzw. der Verbraucher ihren bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für Streitigkeiten mit Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibt, sofern keine zwingende gesetzliche Zuständigkeitsregel entgegensteht, der Gerichtsstand am Wohnsitz der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers unberührt. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Wien. Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen; soweit im Einzelfall eine Information über die zuständige Alternative-Streitbeilegungsstelle geschuldet ist, informiert der Anbieter Verbraucherinnen und Verbraucher gemäß § 19 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) entsprechend. Die EU-Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) wurde von der Europäischen Kommission zum 20. Juli 2025 eingestellt und steht nicht mehr zur Verfügung.

§ 18 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB bei sachlicher Notwendigkeit zu ändern, etwa bei Gesetzesänderungen oder neuen Funktionen von AgenticCutter. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Kundin bzw. des Kunden; Schweigen gilt nicht als Zustimmung (§ 6 Abs. 1 Z 2 KSchG). Für bereits geschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.

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