Lizenzbedingungen
Endnutzer-Lizenzvertrag für die AgenticCutter-App
1. Vertragsgegenstand und Verhältnis zu den AGB
Diese Lizenzbedingungen (EULA, End User License Agreement) regeln Ihr Recht zur Nutzung der Software AgenticCutter (im Folgenden "die Software"). Anbieter der Software ist Bernhard Götzendorfer, Einzelunternehmer, Rittingergasse 15/11, 1210 Wien, Österreich. AgenticCutter ist eine native macOS-Anwendung, die ausschließlich im Direktvertrieb über agentic-cutter.com angeboten wird. Ein Vertrieb über den Mac App Store findet nicht statt.
Diese EULA regelt ausschließlich die Nutzung der Software nach dem Erwerb einer Lizenz. Die Bedingungen des Kaufvorgangs selbst, insbesondere Preise, Zahlungsabwicklung, Vertragsschluss und Rückerstattung, sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter /agb geregelt. Bei Widersprüchen zur Kaufabwicklung gehen die AGB vor, bei Widersprüchen zur Softwarenutzung geht diese EULA vor.
2. Lizenzeinräumung
Ich räume Ihnen mit dem Erwerb einer Lizenz ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software ein, beschränkt auf die in § 4 genannte Geräteanzahl.
Bei einem Abonnement, monatlich oder jährlich abgerechnet, besteht das Nutzungsrecht für die Dauer der jeweils laufenden, bezahlten Abo-Periode und endet automatisch mit deren Ablauf, sofern Sie das Abonnement nicht zuvor verlängern.
Bei einem Einmalkauf wird das Nutzungsrecht unbefristet eingeräumt. Es besteht unabhängig davon fort, ob der Anbieter das Produkt später einstellt oder weiterentwickelt (siehe § 8).
3. Nutzungsbeschränkungen
Sie sind nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren (Reverse Engineering). Unberührt bleiben die zwingenden gesetzlichen Interoperabilitätsrechte nach § 40b UrhG: Soweit das Gesetz eine Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität mit einem unabhängig geschaffenen Computerprogramm ausdrücklich erlaubt, gilt diese Erlaubnis auch im Rahmen dieser EULA.
Sie dürfen die Software nicht an Dritte weitergeben, nicht unterlizenzieren und nicht weiterverkaufen. Copyright-Vermerke, Markenzeichen und sonstige Schutzvermerke der Software dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Jede Nutzung der Software zu rechtswidrigen Zwecken ist untersagt.
4. Geräteanzahl, Aktivierung und Selbstverwaltung
Während der Testphase (§ 5) können Sie die Software auf einem (1) Gerät aktivieren. Mit einer bezahlten Lizenz, Abonnement oder Einmalkauf, können Sie die Software auf bis zu drei (3) Geräten gleichzeitig aktivieren.
Die Aktivierung erfolgt über eine eindeutige Hardware-Kennung Ihres Mac (technisch: IOPlatformUUID), die Ihre Lizenz an das konkrete Gerät bindet. Sie können jedes aktivierte Gerät jederzeit selbst und ohne meine Mitwirkung in der App freigeben und dadurch einen Aktivierungsplatz zurückgewinnen; diese Selbstverwaltung steht Ihnen von einem bereits aktivierten Gerät aus zur Verfügung. Die Neuinstallation der Software und der Wechsel auf ein neues Gerät sind ausdrücklich erlaubt, solange die Gesamtzahl der gleichzeitig aktivierten Geräte die jeweils geltende Grenze nicht überschreitet.
5. Testphase
Sie können die Software vor dem Kauf sieben (7) Tage lang unentgeltlich testen. Die Testphase ist an eine E-Mail-Adresse gebunden und kann auf einem (1) Gerät aktiviert werden. Für den Start der Testphase sind keine Zahlungsdaten erforderlich, es entsteht keine automatische Zahlungspflicht nach Ablauf der sieben Tage.
Die Testphase endet automatisch mit Ablauf der sieben Tage, ohne dass es einer Kündigung durch Sie bedarf. Nach Ablauf der Testphase ist die gesamte Weiterverarbeitung Ihrer Projekte gesperrt, insbesondere Transkription, Schnittvorschlag, Schnittentscheidung, Rendern und Export. Bereits angelegte Projektdaten und Transkripte bleiben lesbar und stehen nach einem späteren Kauf wieder vollständig zur Verfügung.
6. Lokale Verarbeitung
Die Transkription und der Schnitt Ihres Videomaterials erfolgen standardmäßig lokal auf Ihrem Gerät. Ihr Videomaterial wird dafür nicht auf Server des Anbieters oder Dritter hochgeladen. Diese Zusage gilt uneingeschränkt für die Kernfunktionen der Software, Transkription und mechanische Schnittentscheidung, solange Sie keinen externen Anbieter im Sinne von § 7 auswählen.
Wählen Sie für die dort beschriebene optionale KI-gestützte Beurteilung von Schnitt-Pausen einen externen Anbieter, werden einzelne aus Ihrem Videomaterial extrahierte Standbilder, nicht das Videomaterial selbst und nicht die Tonspur, zur Beurteilung an diesen Anbieter übermittelt. Ohne eine solche Auswahl verlässt kein Bild-, Ton- oder Videomaterial Ihr Gerät. Einzelheiten regelt § 7.
7. Optionale externe KI-Dienste
Sie können optional externe KI-Dienste Dritter in der Software hinterlegen, etwa für Bildgenerierung, erweiterte Sprachmodelle oder die KI-gestützte Beurteilung einzelner, aus Ihrem Videomaterial extrahierter Standbilder bei der Schnittentscheidung. Diese Funktion ist ausschließlich Opt-in und standardmäßig deaktiviert; ohne Ihre Auswahl bleibt die Verarbeitung lokal (§ 6).
Wählen Sie einen externen Anbieter für die Beurteilung von Schnitt-Pausen, werden dabei einzelne Standbilder, nicht das Videomaterial selbst und nicht die Tonspur, an diesen Anbieter übermittelt. Dies gilt auch bei der automatischen Schnitterstellung (Auto-Cut), sofern Sie dabei einen externen Anbieter ausgewählt und die Bildbeurteilung nicht in den Einstellungen abgewählt haben.
Für die Nutzung externer KI-Dienste hinterlegen Sie, je nach Anbieter, Ihre eigenen Zugangsdaten (API-Schlüssel) oder nutzen einen bestehenden Login des jeweiligen Anbieter-Kommandozeilenwerkzeugs, etwa bei Claude oder Codex, bei dem kein separater Schlüssel in der App hinterlegt wird. Hinterlegen Sie einen API-Schlüssel in der App, wird dieser im Schlüsselbund (Keychain) Ihres Mac gespeichert; ein Schlüssel kann alternativ auch über eine lokale Umgebungsvariable oder Konfigurationsdatei auf Ihrem Gerät bereitgestellt werden. In jedem Fall wird der Schlüssel ausschließlich zur Anfrage an den jeweils ausgewählten Anbieter übermittelt, nicht an mich. Für die Nutzung dieser Dienste gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Übermitteln Sie im Rahmen dieser Funktion fremdes Material, etwa Aufnahmen Dritter, an einen externen Anbieter, sind Sie dafür allein verantwortlich, dass Sie zu dieser Übermittlung berechtigt sind.
8. Updates
Für kostenpflichtig bereitgestellte digitale Leistungen gilt die gesetzliche Aktualisierungspflicht nach § 7 VGG: Ich stelle die Aktualisierungen bereit, die für die fortdauernde Mangelfreiheit der Software während des jeweils vereinbarten Bereitstellungszeitraums erforderlich sind.
Darüber hinaus gebe ich für die ersten einhundert (100) Käuferinnen und Käufer eines Einmalkaufs die freiwillige Zusage, dass sämtliche künftigen Updates der Software im Kaufpreis inbegriffen sind, ohne zusätzliche Kosten. Diese Zusage gilt ausschließlich für Einmalkäufe innerhalb dieses Kontingents von einhundert Lizenzen und nicht für Abonnements, für die Updates ohnehin während der laufenden Abo-Periode inbegriffen sind.
Sollte ich den Vertrieb oder die Weiterentwicklung der Software einstellen, bleibt eine bereits erworbene, bezahlte Lizenz im zuletzt ausgelieferten Funktionsumfang nutzbar. Ein Anspruch auf künftige Updates besteht in diesem Fall nicht mehr, unbeschadet der in Absatz 1 genannten gesetzlichen Aktualisierungspflicht während eines bestehenden Bereitstellungszeitraums.
9. Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an der Software selbst, einschließlich Quellcode, Design und Marke AgenticCutter, verbleiben beim Anbieter. Diese EULA räumt Ihnen kein Eigentum an der Software ein, sondern ausschließlich das in § 2 beschriebene Nutzungsrecht.
Alle Rechte an dem von Ihnen mit der Software verarbeiteten Videomaterial verbleiben uneingeschränkt bei Ihnen. Ich erhebe keinerlei Anspruch auf Ihr Videomaterial. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie über die erforderlichen Persönlichkeits- und Urheberrechte an dem von Ihnen verarbeiteten Material verfügen.
10. Drittanbieter-Komponenten
Die Software enthält Open-Source-Komponenten Dritter, unter anderem ffmpeg. Für diese Komponenten gelten zusätzlich deren jeweils eigene Lizenzbedingungen fort, diese werden durch diese EULA weder ersetzt noch eingeschränkt. Eine Übersicht der enthaltenen Komponenten samt Lizenzangaben und Verweis auf den jeweiligen Lizenztext liegt der Anwendung als Textdatei bei und ist im Anwendungspaket einsehbar.
11. Gewährleistung
Für die Software gilt die gesetzliche Gewährleistung nach österreichischem Recht (ABGB, VGG). Bei einem Mangel bin ich zunächst zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt, schlägt dies zweimal fehl, können Sie Preisminderung oder, bei einem Einmalkauf, Wandlung verlangen.
Bei einem Abonnement handelt es sich um eine dauerhaft bereitgestellte digitale Leistung: Die Gewährleistung besteht für den gesamten Bereitstellungszeitraum, also für die Dauer des jeweils laufenden Abonnements. Bei einem Einmalkauf handelt es sich um eine einmalige Bereitstellung der Software, hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsfristen, beginnend mit der Bereitstellung.
12. Haftung
Ich hafte unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung gegenüber Unternehmern, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibt die gesetzliche Haftung unberührt.
Für die Ergebnisse optionaler externer KI-Dienste (§ 7) wird keine Haftung übernommen, da diese außerhalb meines Einflussbereichs liegen. Da jede Videobearbeitung ein Restrisiko unbeabsichtigter Datenverluste birgt, empfehle ich ausdrücklich, Ihr Quellmaterial vor der Bearbeitung zu sichern.
13. Beendigung der Lizenz
Ich kann Ihre Lizenz nur bei konkret benannten Missbrauchstatbeständen beenden, insbesondere bei der Weitergabe Ihres Lizenzschlüssels an Dritte oder bei einer gezielten Umgehung der in § 4 genannten Geräteanzahl. Eine Beendigung erfolgt grundsätzlich erst nach vorheriger Abmahnung und nur, soweit sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen verhältnismäßig ist.
Eine Beendigung der Lizenz lässt Ihre lokal auf Ihrem Gerät gespeicherten Videodateien und Projektdaten unberührt, diese verbleiben in jedem Fall in Ihrem Besitz.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese EULA gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Schutzbestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für Streitigkeiten mit Verbraucherinnen und Verbrauchern bleibt der gesetzliche Verbrauchergerichtsstand unberührt. Für den Gerichtsstand gegenüber Unternehmern sowie für die außergerichtliche Streitbeilegung nach § 19 AStG verweise ich auf § 17 der AGB (/agb), die insoweit ergänzend gilt.
Zuletzt aktualisiert: